Industrie- bzw. Gewerbebetriebe können durch Geräuschimmissionen zu Konflikten mit der Umgebung führen. Hinsichtlich der Vermeidung solcher Konflikte werden oft planungsrechtliche Festsetzungen, z.B. in Form von Emissionskontingenten gem. DIN 45691 getroffen. Lärmkontingente in Plangebieten sollen verhindern, dass zuerst angesiedelte Betriebe schon den zulässigen Lärm "ausschöpfen" und Hinzukommende nur noch "flüstern" dürfen. Es wird durch Festsetzung verbindlich geregelt: Wer darf wie viel Lärm machen?
Jeder Fläche wird hierzu ein bestimmtes Kontingent zugewiesen, wobei die Kontingentierung selbst eine gewisse Weitsicht und praxisbezogenen Sachverstand voraussetzt.
Eine "gute Kontingentierung" schafft Standortvorteile. "Schlechte" Kontingentierung hingegen führt zu Nachteilen für die betroffenen Betriebe durch Überregulierung.
Die zulässigen Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft abzüglich der sonstigen betrieblichen Lärm-Vorbelastung geben die Planwerte der Kontingentierung vor. Die Kontingente müssen dabei so ermittelt werden, dass in Summe alle Flächen den Planwert ausschöpfen, wobei die Kunst der Kontingentierung in der Aufteilung auf die einzelnen Flächen besteht. Dabei gehen wir so vor, dass schon bestehende und absehbare Nutzungen gesichert werden und gleichzeitig ein möglichst hohes Entwicklungspotenzial verbleibt.
Sollten Sie hierzu ggf. konkrete projektbezogene oder allgemeine Fragen haben, so können Sie sich gerne an unsere geschulten Mitarbeiter wenden.
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