Bei Planungen neuer Gebäude und Sanierungen bestehender Gebäude werden seitens der zuständigen Behörden entsprechende bauakustische wie auch raumakustische Nachweise hinsichtlich der Anwendung und Auslegung von Bauteilen gemäß den Anforderungen der DIN-Normen DIN 4109, DIN EN 12354, DIN 18041 und der VDI-Richtlinie 4100 angefordert.
Im Rahmen der Erstellung dieser Nachweise treten insbesondere Fragestellungen zu Luft- und Körperschallübertragung (Luftschallschutz, Trittschallschutz) von und durch Bauteile (z.B. Schallübertragung von Sanitärinstallationen) in den Vordergrund.
Unsere Mitarbeiter der bauakustischen Abteilung führen entsprechende Berechnungen der raumakustischen Eigenschaften (z.B. Nachhallzeit, Schalldämmmaße) und auch messtechnische Untersuchungen durch. Zur Bestimmung der Schalldämmung sowie der Trittschalldämmung wird hierbei u.a. auch die Software Bastian eingesetzt.
Wir beraten hierbei nicht nur hinsichtlich der Mindestanforderungen der o.g. Regelwerke, sondern auf Wunsch auch im Sinne der Vorsorge auf der Basis individuell erhöhter Anforderungen.
Bildquelle: pixelio.de - K. Stricker