Schalltechnische Prognosen

Schalltechnische Prognosen zu Emittenten wie Straßen- u. Schienenverkehr, Fluglärm, Industrie u. Gewerbe, Sport- u. Freizeitanlagen, Nachbarschaftslärm u.a. werden dann benötigt, wenn Geräuschimmissionen bereits bei der Planung, z.B. im Rahmen der Bauleitplanung, berücksichtigt werden müssen. Die entsprechenden Aufgabenstellungen gestalten sich dabei meist sehr umfangreich und komplex.
Wir führen Prognoserechnungen mit Hilfe neuester Immissionsschutz-Software (CadnA) auf GrundĀ­lage der jeweils aktuellen Regelwerke durch, sowohl punktuell für maßgebliche Immissionsorte verbunden mit einer tabellarischen Darstellung der Ergebnisse (Beurteilungspegel) wie auch flächenmäßig in Form von "Lärmkarten" oder "Schallimmissionsplänen". Im Rahmen einer Beurteilung bzw. Bewertung gleichen wir die Berechnungsergebnisse mit den jeweils heranzuziehenden gesetzlich vorgeschriebenen Richt- und Grenzwerten ab und geben Ihnen fallspezifische Handlungsempfehlungen für eine wirkungsvolle Lärmminderung in Ihrem konkret vorliegenden Fall. Geprüft werden dabei alle technischen, baulichen und organisatorischen Möglichkeiten.


Nachfolgend finden Sie eine für Straßenverkehrslärm typische Strukturierung einer schalltechnischen Untersuchung:

 

  • Ermittlung der Emission der maßgeblich auf ein Planungsgebiet und die Umgebung einwirkenden öffentlichen Straßen analog Richtlinie RLS-90
  • Berechnung der Beurteilungspegel im gesamten Untersuchungsgebiet tags/nachts für versch. Immissionshöhen und Darstellung in Form von Lärmkarten, Darstellung der Grenzwert-Isophonen der 16. BImSchV
  • Berechnung der Beurteilungspegel gemäß RLS-90 an ausgewählten Immissionsorten tags/nachts für alle vorkommenden Geschosshöhen
  • Ggf. Darstellung der Differenz der Beurteilungspegel (Planfall - Nullfall) an den ausgewählten Immissionsorten, tabellarische Gegenüberstellung der Ergebnisse
  • Berechnung der Beurteilungspegel nach 16. BImSchV an ausgewählten Immissionsorten, die maßgeblich durch den Neu- und Ausbau von öffentlichen Straßen betroffen werden, Beurteilung nach 16. BImSchV; Ermittlung der Anspruchsbereiche und flächige Darstellung


Bildquelle: pixelio.de - R. Sturm, S. Beeck, A. Bachert, A. Neumann