Wärmeschutznachweis nach EnEV (Energieausweis)

Für bestehende Gebäude muss seit dem 01. Juli 2008, bzw. seit dem 01. Januar 2009 bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude.
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist ein Nachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auszustellen.

Unsere bauphysikalische Abteilung führt gerne auch für Sie eine energetische Bewertung Ihres bestehenden oder geplanten Gebäudes mit der Software Bautherm EnEV X für Wohngebäude bzw. Bautherm 18599 für Nichtwohngebäude durch, macht Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz (u.a. kostengünstige Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude, sofern möglich) und erstellt Ihnen hiernach einen auf Ihr Gebäude zugeschnittenen Energieausweis gemäß den Richtlinien der EnEV.

Hier können Sie sich vorab einen Beispiel-Energieausweis als PDF herunterladen.


Bildquelle: pixelio.de - R. Sturm